|
Projekt:
Interaktive Musterklageerwiderung Freitag, den 29.
Mai 2009 Update:
Hinweis vom 09.07.2009: In einem eigenständigen Beitrag haben wir angezweifelt, dass die Musikindustrie jemals vor hatte, ihre Anwälte mit rund 5.800 € pro Fall zu entlohnen. Diese Argumentation wurde in die Musterklageerwiderung noch nicht eingebaut, sollte aber unbedingt auch beachtet werden. Weitere Informationen dazu sind hier zu finden.
HINWEIS 15.6.2009: Kanzlei Wilde-Beuger Auf keinen Fall sollte die
Erwiderung verwendet werden, um damit auf Abmahnungen zu reagieren. Sie ist nur für die Erwiderung
auf Klagen gedacht. In jedem Fall muss eine Verwendung durch einen Anwalt erfolgen, da ansonsten die
Erwiderung nicht wirksam bei Gericht eingereicht werden kann! Folgende Punkte werden derzeit noch
in die Erwiderung eingebaut: * Bestreiten, dass die
Rechtsanwaltsgebühren tatsächlich von dem Rechteinha- ber
gezahlt worden sind. Bestreiten, dass es eine RVG-Vereinbarung zwischen dem
Rechteinhaber und der abmahnenden Kanzlei gibt * Die Aussagekraft des
P-Vermerks anzweifeln * Falls vorhanden,
vortragen, dass der Computer mittels Windows XP-Firewall gegen
Filesharing geschützt war. Ggfs. Sperrung der relevanten Ports vortra-
gen. Ggfs. darlegen, dass
durch die Einrichtung von Benutzerkonten Filesha- ring am
betroffenen Rechner nicht möglich war. Änderungen 08.06.2009: Kanzlei Wilde-Beuger Absatz VI 9a wurde neu hinzugefügt (LG Köln, Urteil vom 25.09.2008, Az. 109-1/08)
Die Kölner Kanzlei Wilde-Beuger und der Verein gegen den Abmahnwahn e.V. stellen das Projekt: Interaktive Musterklageerwiderung vor. Auch nach zwei Jahre sind die Abmahnwellen der Musikindustrie wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen in Zusammenhang mit dem Internet auch nicht ansatzweise zurückgegangen. Und auch in weiteren Bereichen (Film, Spiele, Software) findet diese Vorgehensweise wachsenden Einsatz. Vereinzelt werden abgemahnte Verbraucher auch wegen Filesharing verklagt. Da die meisten eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben haben, geht es in diesen Prozessen um Ansprüche auf Schadensersatz sowie die Rechtsanwaltsgebühren. Viele der Klagen sind identisch oder vergleichbar. Oftmals ist die Beweisführung sehr zweifelhaft. Hier setzt die interaktive Musterklageerwiderung an, welche für jeden unter Einhaltung der Creative Commons-Lizenz (siehe unten) frei verwendbar ist. Idee, Prinzip und Konzept von Creative Commons orientieren sich an den Grundwerten von Offenheit und Teilhabe: Rechtssuchenden und Rechtsberatenden wird damit ein Werkzeug zur Verfügung gestellt, um ihr Know-How zu vernetzen und sich interaktiv mit Verbesserungen, Änderungen, Kritiken usw. einzubringen. Möglichst viele Anwälte nehmen unsere Erwiderung als Grundlage, verbessern unseren Schriftsatz und erstreiten damit möglichst positive Urteile.
Grundlage für das Muster war ein Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Frankfurt zwischen der Firma DigiProtect, vertreten durch die Kanzlei Kornmeier und einem betroffenen Filesharer. In der mündlichen Verhandlung vom 28.05.2009 hat sich das AG Frankfurt im Rahmen eines Hinweisbeschlusses mit den in der Erwiderung angesprochenen Aspekten auseinandergesetzt (Download als PDF). Regeln zur freien Verwendung: Bei der Verwendung der interaktiven Musterklageerwiderung ist Folgendes zu beachten: 1. Das Muster ist immer an den individuellen Fall anzupassen. 2. Nehmen Sie diese Anpassung keinesfalls selbst vor, sondern lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt professionell beraten. 3. Um weitere Vernetzungen und Wissensaustausch herzustellen, sind Erweiterungen, Veränderungen, Kritiken etc. unter Einhaltung der Creative Commons-Lizenz (Ziffer 7.) einzuschreiben und an den Verein gegen den Abmahnwahn e.V. Email: info@verein-gegen-den-abmahnwahn.de bzw. Rechtsanwalt Christian Solmecke Email: solmecke@wb-law.de zurückzuschicken. Mit einer kurzen Prüfung, durch die Fakes vermieden werden sollen, wird das Muster wieder aktuell auf die Homepage gestellt. Darüber hinaus kann der jeweilige Bearbeiter die Weiterentwicklung selbstverständlich auch auf seiner eigenen Internetseite veröffentlichen. 4. Die Weitergabe der interaktiven Musterklageerwiderung ist ausdrücklich erwünscht. 5. Selbstverständlich übernehmen die Bearbeiter des Musters keine Haftung für dessen Verwendung. 6. Die nachfolgenden Bedingungen stellen die wesentlichen Elemente der CC-BY-3.0 Lizenzen heraus.
Der volle Lizenztext ist hier zu finden:
http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/ Es ist gestattet, - das Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen - Abwandlungen bzw. Bearbeitungen des Inhaltes anzufertigen, zu den folgenden Bedingungen: (a) Namensnennung. Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen. (b) Im Falle einer Verbreitung müssen Sie anderen den Zeitpunkt ihrer Bearbeitung (Stand) sowie die Lizenzbedingungen, unter welche dieses Werk fällt, mitteilen. Am Einfachsten ist es, einen voll ausgeschriebenen Link auf diese Seite einzubinden. (c) Sämtliche vorherige Bearbeiter sind in der Reihenfolge der Bearbeitung und (sofern vorhanden) mit Link auf deren jeweilige Webseite, anzugeben. Vorschlag: „Interaktive Musterklageerwiderung wegen File-Sharing, CC-Lizenz (BY 3.0) http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/ Quelle: Rechtsanwalt Christian Solmecke, LL.M., Kanzlei Wilde & Beuger, Köln, www.wb-law.de“ Weitere Informationen zur Creative Commons-Lizenz finden Sie hier: http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/
7. Bei Gericht und im eigenen Mandatsverhältnis müssen die in Ziffer 6. erwähnten Angaben in den Schriftsätzen nicht gemacht werden. Download als:
Diese Projektliste wird ständig aktualisiert und ist, neben einer gewissen Werbung, für alle aktiven Teilnehmer ein Gütesiegel an dem sich ein Betroffener orientieren kann. Wir rufen alle Kanzleien auf das Projekt zu unterstützen, denn wer in der Liste steht ist am Puls der Zeit. „Wer eine Idee von mir empfängt, mehrt dadurch sein
Wissen, ohne meines zu mindern, ebenso wie derjenige, der seine Kerze an
meiner entzündet, dadurch Licht empfängt, ohne mich der Dunkelheit
auszusetzen.“
Die Bündelung der Kräfte ist immer das Effektivste! Steinwiesen, den 29.05.2009 Der Vorstand |